Ablauf, Dauer und Kosten

Ablauf
Sie nehmen am besten per Email Kontakt zu mir auf. Denn um als Paar oder als getrenntlebende Eltern zu jeder Zeit gleichermaßen im Bilde zu sein, empfiehlt es sich nicht unbedingt, telefonisch (mit nur einer Person) zu eröffnen. Mailen hingegen ermöglicht, wenn auch zeitversetzt, maximale Transparenz dem oder der Partner*in gegenüber.
Sofern Sie dennoch lieber ein Telefonat wünschen, ist das natürlich auch möglich.
Im ersten persönlichen Beratungsgespräch besprechen wir dann das weitere Vorgehen, das zu Ihrer persönlichen Situation passt.

Dauer
Sie binden sich zu keinem Zeitpunkt des Prozesses an eine vorgegebene Anzahl von Sitzungen. Die Dauer des gesamten Beratungsprozesses lässt sich vorher nicht absehen, weswegen wir nach jedem Gespräch entscheiden, ob und wann der nächste Termin für Sie sinnvoll erscheint.
Oft mache ich gute Erfahrungen damit, Termine in Zeitabständen von drei, vier oder mehr Wochen anzubieten.
Von vielen werden die Entwicklungen nach sechs bis zehn Sitzungen als rund empfunden und die Prozesse abgeschlossen. Manche wünschen sich eine darüber hinausgehende Begleitung, andere empfinden schon die Impulse weit kürzerer Prozesse als hilfreich und ausreichend.

In der Regel dauern die Sitzungen 90 Minuten. Für ein Einzelgespräch können Sie auch 60 und für ein Gespräch im Paar- oder Elternsetting 120 Minuten buchen.

Kosten
Einzelgespräch  60 Minuten:     120 €
Einzelgespräch  90 Minuten:   140 € 

Paar- oder Elterngespräch  90 Minuten:   170 €
Paar- oder Elterngespräch 120 Minuten:   200 €

Das Honorar entrichten Sie bitte nach dem Gesprächstermin in bar.
Sie erhalten von mir eine Rechnung.
Nicht alle können sich derzeit ein Honorar in dieser Höhe leisten. Sollte dies bei Ihnen der Fall sowie der Grund dafür sein, dass Sie von einer Buchung absehen, sprechen Sie mich bitte an. Wir können dann individuelle Absprachen zur Höhe des Honorars treffen.

Ausfallhonorar
Für verbindlich gebuchte und nicht in Anspruch genommene oder kurzfristig abgesagte Beratungstermine muss ich ein Ausfallhonorar berechnen. Dies gilt inzwischen auch für coronabedingte Absagen, die ich nicht weiter ausgleichen kann. Ich bitte hier um Verständnis.

Bis 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin sehe ich von einem Ausfallhonorar ab.
Ab 72 Stunden vorher stelle ich 50% des vereinbarten Honorars in Rechung.
Ab 24 Stunden vorher stelle ich 100 % des vereinbarten Honorars in Rechnung.

Beispiel:
Sie haben einen Termin am Freitag.
Wenn Sie am Mittwoch, Donnerstag oder am Freitag absagen, werden 100% fällig.
Wenn Sie am Dienstag absagen, werden 50% fällig.
Sagen Sie vor Dienstag ab, besteht kein Anspruch auf ein Ausfallhonorar.

Achtung:
Es kann sein, dass Sie beispielsweise morgens einen Termin schriftlich absagen, ich es aber erst nachmittags zur Kenntnis nehmen kann.
Eine Absage oder Terminverschiebung gilt dann als vollzogen, wenn Sie von mir eine Bestätigung Ihrer Absage per Email erhalten haben.

Versprochen:
Sofern es mir bei späteren Absagen gelingt, den frei gewordenen Termin anderweitig zu vergeben, habe ich keinen Ausfall – in solch einem Fall werde ich Ihnen auch nichts berechnen!