Ablauf, Dauer und Kosten
Ablauf
Sie nehmen am besten per Email Kontakt zu mir auf. Denn um als Paar oder als getrenntlebende Eltern zu jeder Zeit gleichermaßen im Bilde zu sein, empfiehlt es sich nicht unbedingt, telefonisch (mit nur einer Person) zu eröffnen. Mailen hingegen ermöglicht, wenn auch zeitversetzt, maximale Transparenz dem oder der Partner:in gegenüber.
Sofern Sie dennoch lieber ein Telefonat wünschen, ist das natürlich auch möglich.
Im ersten persönlichen Beratungsgespräch besprechen wir dann das weitere Vorgehen, das zu Ihrer persönlichen Situation passt.
Dauer
Sie binden sich zu keinem Zeitpunkt des Prozesses an eine vorgegebene Anzahl von Sitzungen. Die Dauer des gesamten Beratungsprozesses lässt sich vorher nicht absehen, weswegen wir nach jedem Gespräch gemeinsam entscheiden, ob und wann der nächste Termin für Sie sinnvoll erscheint.
Oft mache ich gute Erfahrungen damit, Termine in Zeitabständen von drei, vier oder mehr Wochen anzubieten.
Von vielen werden die Entwicklungen nach sechs bis zehn Sitzungen als rund empfunden. Manche wünschen sich eine darüber hinausgehende Begleitung, andere empfinden schon die Impulse weit kürzerer Prozesse als hilfreich.
In der Regel dauern die Sitzungen 90 Minuten. Für ein Einzelgespräch können Sie auch 60 und für ein Gespräch im Paar- oder Elternsetting 120 Minuten buchen.
Kosten
Einzelgespräch 60 Minuten: 130 €
Einzelgespräch 90 Minuten: 170 €
Paargespräch 90 Minuten: 200 €
Paargespräch 120 Minuten: 240 €
Familiengespräche oder andere Systeme ab drei Personen
90 Minuten: 210 €
120 Minuten: 250 €
Abend- und Wochenendtermine
sind mit einem Zuschlag verbunden.
Abendtermine ab 17:30 plus 30 €
Wochenendtermine plus 40 €
Das Honorar entrichten Sie aus administrativen Gründen bitte umgehend am Ende des Termins in bar, via Wero oder Paypal.
Sie erhalten von mir eine Rechnung, die zugleich den Erhalt quittiert.
Wenn Sie eine Überweisung bevorzugen, ist dies selbstverständlich ebenso möglich.
Nicht alle können sich derzeit ein Honorar in dieser Höhe leisten. Wenn das so ist und Sie davon abhält, die gewünschte Beratung in Anspruch zu nehmen, sprechen Sie mich bitte an.
Wir können dann über individuelle Absprachen zur Höhe des Honorars ins Gespräch gehen.
Ausfallhonorar
Für verbindlich gebuchte und nicht in Anspruch genommene oder kurzfristig abgesagte Beratungstermine muss ich – unabhängig vom guten Grund – ein Ausfallhonorar berechnen. Ich bitte hier um Verständnis.
Bei mehr als vier Werktagen vor dem vereinbarten Termin sehe ich von einem Ausfallhonorar ab.
Bei vier Werktagen vorher stelle ich 50% des vereinbarten Honorars in Rechnung.
Ab drei Werktagen vorher stelle ich 100 % des vereinbarten Honorars in Rechnung.
Beispiel:
Sie haben einen Termin am Freitag.
Wenn Sie am Freitag selbst absagen, werden 100% fällig.
Wenn Sie am Dienstag, Mittwoch, oder Donnerstag absagen, werden 100% fällig.
Wenn Sie am Samstaf, Sonntag oder Montag absagen, werden 50% fällig.
Sagen Sie am Freitag ab, besteht kein Anspruch auf ein Ausfallhonorar.
Sofern der vereinbarte Termin einen Montag betrifft, beachten Sie bitte auch die Sache mit den Werktagen!
Achtung:
Es kann sein, dass Sie beispielsweise morgens einen Termin schriftlich oder via Mailbox absagen, ich es aber erst nachmittags zur Kenntnis nehmen kann.
Eine Absage oder Terminverschiebung gilt dann als vollzogen, wenn Sie von mir eine Bestätigung Ihrer Absage erhalten haben.
Versprochen:
Ziel der weiten Fristen des Ausfallhonorars ist nicht, mich zu bereichern, sondern eine Chance zu haben, den frei gewordenen Termin wirklich zu belegen. Mit Blick in den eigenen Kalender wird Ihnen vermutlich schnell klar, dass das in den allermeisten Fällen bei zwei Personen so kurzfristig einem glücklichen Zufall gleicht.
Sofern es mir bei späteren Absagen gelingt, den Termin anderweitig zu vergeben, habe ich keinen Ausfall – in diesem Fall werde ich Ihnen auch nichts berechnen.
